Kollektives Arbeitsrecht

Dauer: 2x2 Tage

Die drei Säulen des Rechtes
Kollektives und individuelles Arbeitsrecht
Rechtsquellen und ihre Rangfolgen
Die betriebliche Interessenvertretung
Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes

I. Allgemeine Grundsätze für die Tätigkeit des Betriebsrates

Die persönliche Stellung der Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutz
Freistellungsansprüche
Schweigepflicht
Vertrauensvolle Zusammenarbeit gem. § 2 BetrVG

Die Geschäftsführung des Betriebsrates
Die Funktion der/des Vorsitzenden
Ausschüsse
Die ordnungsgemäße Beschlussfassung
Protokoll und Niederschrift

II. Die Arten der Berechtigungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz

Die allgemeinen Aufgabe des Betriebsrates aus § 80BetrVG
Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte
Auskunfts- und Beratungsrechte

III. Mitbestimmungsrechte

Die Mitbestimmungsrechte – Überblick
Voraussetzung eines "echten" Mitbestimmungsrechtes
Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten
Die Regelungsfelder des § 87 BetrVG

IV. Personelle Einzelmaßnahmen und Kündigungen

Aufgabe und Mitwirkungsbefugnisse des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten

1. Mitwirkung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

Begriffsdefinition: Einstellungen, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung
Das Zustimmungserfordernis des Betriebsrates
Die ordnungsgemäße Anhörung gem. § 99(1) BetrVG
Die Zustimmungsverweigerungsgründe gem. § 99(2)BetrVG
Das Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 99(3)BetrVG
Die vorläufige personelle Maßnahme gem. § 100 BetrVG

2. Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Kündigungen

Kündigungsarten
Kündigungsgründe
Die Anhörung des Betriebsrates gem. § 102 (1) BetrVG
Der ordnungsgemäße Widerspruch gem. § 102(3) BetrVG
Der Weiterbeschäftigungsanspruch gem. § 102(5) BetrVG

Gender Consultings - Silke Martini
Gesundheitsschutz und Konfliktintervention

040 / 533 27 37 30

buero@genderconsultings.de

Kleekamp 1
22339 Hamburg

© 2022 GenderConsultings. All Rights Reserved.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.