Die Situation | Der demographische Wandel erfasst zunehmend die betriebliche Wirklichkeit. Der Trend „erst mal die Alten raus“ muss der Erkenntnis weichen, dass es angesichts der demographischen Entwicklung und des steigenden Rentenalters notwendig und sinnvoll ist, das Wissen und die Erfahrung der älteren Beschäftigten wertschätzender als bisher in betrieblichen Planungen zu integrieren.Besonders die Situation die sich aus der weiblichen Erwerbsbiographie für die Absicherung im Alter herleitet ist notwendiger Bestandteil der Auseinandersetzung mit dem Thema. |
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Die Aufgabe | Die Reflektion der stereotypen Wahrnehmungen zum Thema Alter ist dazu ebenso wichtig, wie die Frage nach den betrieblichen Bedarfen und den individuellen Bedürfnissen. Weiterhin gilt es Gestaltungsfelder und betriebliche Handlungsansätze für alternsgerechtes Arbeiten zu erkennen. Altern ist ein individueller Prozess der auch flexible rechtliche Lösungen für den Ausstieg aus dem Erwerbsleben braucht. Gesundes Altern erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung auf das Leben nach der Erwerbstätigkeit und dem Arbeiten und Leben im Übergang.Dafür braucht es einen "modernen" Blick auf das Thema Alter und altern und eine Entwicklung neuer Gestaltungsansätze für veränderte Bedarfe. Die gesellschaftliche Wahrnehmung des Alterungsprozesses von Frauen und Männern und deren eigener Umgang mit dem älter werden sind dabei zu beleuchten um unterschiedliche Bedarfe zu erkennen. |
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Das Angebot | Sie setzen sich mit Stereotypen und Vorurteilen zum Thema Alter/n auseinander. Sie erhalten einen Überblick über Forschungsergebnisse bezüglich der veränderten Kompetenzen älterer Beschäftigter und entwickeln flexible Handlungsansätze für gesunde Arbeitsbedingungen bis zum Eintritt in die Rente.Sie lernen die dafür gegebenen individuellen und kollektiven rechtlichen Grundlagen kennen.Sie werden sensibilisiert für weibliche und männliche Perspektiven zum Thema Alter. Es besteht die Möglichkeit eigene betriebliche Projekte in einer Projektwerkstatt zu entwickeln. |
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Zielgruppe | Betriebs- und Personalräte Schwerbehindertenvertretungen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Personalverantwortliche |
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Freistellung | Das Seminar vermitteln erforderliche Kenntnisse gem. § 37(6) BetrVG, §46(6) BPersVG, § 37(1) MBG SH, § 39(1) PersVG MV, sowie der entsprechendenRegelungen des SGB IX und der GleichstG des Bundes und der Länder. |
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