Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – erkennen und verhindern!
07. - 08. November 2018 in Hamburg |
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – erkennen und verhindern! Teil I mit Verhaltenstraining |
Die öffentliche Sexismus-Debatte hat das Thema sexuelle Belästigung weitgehend enttabuisiert. Sexuelle Belästigung kommt auch im Arbeitsalltag vor und ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt den Tatbestand der Diskriminierung wegen des Geschlechts gem. § 3 (4) des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Novellierung des Sexualstrafrechtes ist ein weiterer Ausdruck der gesellschaftlichen Sensibilisierung für übergriffiges Verhalten in diesem Bereich. Vorgesetzte, Gleichstellungsbeauftragte und Interessenvertretungen sind deshalb aufgefordert, sich mit den Hintergründen und Begründungszusammenhängen dieses Themas sachgerecht auseinanderzusetzen, um präventiv wirken zu können und im Einzelfall angemessen zu handeln. |
Ziele |
Sensibilisierung für Hintergründen und Begründungszusammenhängen zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz:
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04. - 05. Dezember 2018 in Hamburg |
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – erkennen und verhindern! Teil II Handlungsansätze zur Prävention und Intervention |
Die öffentliche Sexismus Debatte macht deutlich, wie notwendig die Auseinandersetzung mit dem Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach wie vor ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält dazu in § 1 einen präventiven und einen reaktiven Ansatz. Der präventiven Arbeit kommt dabei die größte Bedeutung zu um auf die Betriebskultur ein zu wirken. Eine neue Studie von 2017 zeigt die dafür notwendigen Handlungsansätze auf. Gleichstellungsbeauftragte und Interessenvertretungen haben die Aufgabe die betrieblichen Strukturen diskriminierungsfrei zu gestalten und Ansätze für Verhaltensänderungen der Organisation im Umgang mit dem Thema auf zu zeigen. Gleichzeitig geht es um den sensiblen Umgang in der Beratung von konkret betroffenen Personen und um die Ausbildung von Genderkompetenz in der Beurteilung von individuellem Verhalten und im Beschwerdeverfahren. Das Seminar soll für beide Bereiche erste Handlungsansätze aufzeigen. |
Ziele |
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Ein ausführliches Programm zur Tagung finden Sie hier für Teil I und Teil II
Die Anmeldung sowie eine Kostenübernahmeerklärung finden Sie hier
Anspruch auf Freistellung: Diese Veranstaltung vermittelt erforderliche Kenntnisse gem.
§ 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 37 (1) MBG SH, § 39 (1) PersVG MV, sowie der
entsprechenden Regelungen des SGB IX und der GleichstG des Bundes und der Länder.