Tagung 2020 - Der Verfassungsauftrag aus Art. 3 (2) GG und organisationaler Zynismus

Fachtagung Gleichstellungspolitik: 24.09.2020 in Hamburg

Männer und Frauen sind gleichberechtigt, so steht es in Art. 3 (2) unseres Grundgesetzes (GG). Immer noch werden Frauen in dieser Gesellschaft aber in ihren Möglichkeiten auf Teilhabe benachteiligt. Das belegen die Statistiken jedes Jahr neu.1

Um diese Nachteile auszugleichen, gibt es Gleichstellungspolitik, Gleichstellungsgesetze und institutionalisierte Gleichstellungsarbeit. Auch das ist verfassungsrechtlich geboten denn Art. 3 (2) S. 2 GG besagt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Allerdings scheint vielen dieses Verfassungsziel bereits erreicht und die Akzeptanz für institutionalisierte Gleichstellungsarbeit droht zu sinken. Zumindest wenn es um die Gleichstellung von Frauen mit Männern geht.

Dies drückt sich auch im Umgang von Organisationen mit Gleichstellungsbeauftragten aus. Ihre betriebliche Funktion ist zwar rechtlich festgeschrieben, allerdings kann ihre Arbeit durch Blockadehaltungen oder das Umgehen von Rechten so erschwert werden, dass die Aufgabenerfüllung zermürbend wird. Es gilt daher Verhaltensweisen im Umgang mit diesem „organisationalen Zynismus“ zu entwickeln.

Auf der Tagung wollen wir uns für den Verfassungsauftrag aus Art.3 GG und seinen Begründungszusammenhängen sensibilisieren und den Umgang mit Blockadehaltungen in Organisationen diskutieren.


Anspruch auf Entlastung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen der §§ 28,10 (5) des Gleichstellungsgesetz des Bundes (BGleiG) und der entsprechenden Bestimmungen der Länder.
Anspruch auf Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt erforderliche Kenntnisse gem. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 37 (1) MBG SH, § 39 (1) PersVG MV, sowie der entsprechenden Regelungen des SGB IX für die SBV.

Ein ausführliches Programm zur Tagung finden Sie hier

 

1vgl. u.a. 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2019
 

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